Collagen Delux – vegan
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Collagen Delux – Veganer Aminosäurenkomplex für schöne Haut
Collagen Delux liefert einen hochwertigen pflanzlichen Aminosäurenkomplex aus Erbsen-, Mandel-, Kokos- und Leinprotein – ergänzt mit Leinsamenextrakt (SDG), Silicium aus Hirse und natürlichem Vitamin C aus Acerolakirschen. 100% pflanzlich und vegan.
Nährwerte pro 2 Kapseln
- Aminosäurenkomplex 250 mg – aus Erbsenproteinisolat, Mandelprotein, Kokosprotein, Leinprotein
- Leinsamenextrakt 60 mg – davon SDG (Secoisolariciresinol-Diglucoside) 12 mg
- Silicium aus Hirse 8 mg
- Vitamin C aus Acerolafruchtkonzentrat – trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei*
Zutaten
Erbsenproteinisolat, Mandelprotein, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (Kapsellhülle), Kokosprotein, Siliciumreicher Hirseextrakt, Leinprotein, Leinsamenextrakt (enthält Secoisolariciresinol-Diglucoside), Acerolafruchtkonzentrat.
Für wen ist Collagen Delux geeignet?
Collagen Delux richtet sich an alle, die ihre tägliche Ernährung mit einem rein pflanzlichen Aminosäurenkomplex ergänzen möchten – als vegane Alternative zu tierischen Kollagenpräparaten.
Vitamin C aus Acerolakirschen
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei. Die Acerolakirsche ist eine natürliche pflanzliche Quelle für Vitamin C.*
Leinsamenextrakt & Silicium
Mit 12 mg SDG (Secoisolariciresinol-Diglucoside) aus Leinsamenextrakt pro 2 Kapseln sowie 8 mg Silicium aus siliciumreichem Hirseextrakt als weitere pflanzliche Bestandteile der Formel.
Anwendung & Dosierung
Täglich 1–2 Kapseln mit ausreichend Wasser einnehmen.
Premium Qualität von vitamin.one Hamburg
Hochwertige pflanzliche Rohstoffe, sorgfältig kombiniert. 100% vegan, ohne tierische Bestandteile, ohne unnötige Zusätze.
* Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei. Zugelassener Health Claim gemäß Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 432/2012.
** Keine Referenzmenge (NRV) gemäß EU-Verordnung Nr. 1169/2011, Anhang XIII.





